Barrierefreiheit im Internet mit Pinuts

Zugang für alle

Barrierefreiheit im Internet ermöglicht allen, unabhängig von ihren gegen­wärtigen Fähig­keiten, gleich­berech­tigten Zugang zu Web­inhalten. Dieser Anspruch wird zunehmend vom Gesetz­geber eingefordert. Dabei geht es vor allem um Menschen mit Einschrän­kungen beim Sehen, Hören und Bewegen oder beim Verarbeiten von Sinnes­eindrücken und Informa­tionen. Diese Beein­trächti­gungen können auch temporär in bestimmten Lebens­situationen, ungünstigen Umgebungs­bedingungen oder im Verlauf des Älter­werdens auftreten. Jeder ist irgendwann betroffen.

Titelseite der Checkliste Barrierefreiheit

Prüfen Sie Ihren Handlungs­bedarf

Beantworten Sie 10 Fragen zur Barriere­freiheit und schon wissen Sie, ob Sie in Ihrem Unter­nehmen etwas für mehr Barriere­freiheit tun wollen oder tun müssen.

Wer definiert die Normen und Standards?

Es gibt sowohl in Deutschland und der EU als auch auf inter­nationaler Ebene verschie­dene Normen und Standards für die Barriere­freiheit im Internet. Diese tragen dazu bei, einheit­liche Standards zu etab­lieren und eine generelle Durch­dringung zu schaffen. Die wichtigsten Regelungen sind die in Deutschland geltende BITV 2.0 und die international gültige WCAG 2.2 AA. Im Behinderten­­­gleich­stellungs­­gesetz und Barriere­freiheits­­­stärkungs­gesetz (BFSG) ist festgelegt, wer die BITV 2.0 bis zu welchem Zeitpunkt umsetzen muss.

BITV 2.0

Die BITV 2.0 ist im Jahr 2011 erschienen und steht für Barriere­freie-Informations­technik-Verord­nung. Die BITV 2.0 beruht auf § 11 Absatz 1 Satz 2 des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes und beinhaltet die WCAG 2.1 AA, die inzwischen durch die WCAG 2.2 AA abgelöst wurde.

WCAG 2.2 AA

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Diese wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) ausgearbeitet und sind heute ein inter­nationaler Standard zur barriere­­freien Gestaltung von Internet­angeboten.

EAA

Der European Accessibility Act wurde 2019 beschlossen und ist eine EU-Richtlinie, die ab 2025 Barriere­freiheit für Produkte und Dienst­leistungen wie Websites, Apps, Bank­terminals und E-Books vorschreibt.

BFSG

Das Barrierefreiheits­­stärkungs­gesetz  wurde im Juli 2021 beschlossen und setzt den EAA in nationales Recht um. Es verpflichtet die meisten Unter­nehmen, ihre Webinhalte und Dienst­leistungen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Wie erfolgt die Zertifizierung?

Eine unabhängige Zertifizierung der Barriere­freiheit, z. B. durch die Prüf­stellen des BITV-Test-Prüf­verbundes schafft Sicher­heit und Vertrauen. Bei der Prüfung wird eine Auswahl repräsentativer Seiten einer Website eingehend auf die Einhaltung der BITV 2.0 getestet. Für die nicht unter­suchten Seiten gilt eine Konformitäts­­annahme. Bei positivem Ergebnis wird die gesamte Website als BIK BITV-konform zertifiziert.

Grafik zeigt Zusammenarbeit Pinuts und Twincubes

Pinuts arbeitet hierbei mit der TWIN CUBES GmbH zusammen. Unser Partner ist auf die Über­prüfung der Barriere­freiheit von Webseiten spezialisiert und führt die erforder­lichen Tests nach BITV 2.0 für uns durch. Die Ergebnisse werden in einem detail­lierten Prüf­bericht dokumentiert. Auf dieser Basis können Sie die Erklärung der Barriere­freiheit für Websites und Anwen­dungen Ihres Unternehmens erstellen.

Nutzer Zustimmung

TWIN CUBES ist Prüfstelle im BIK BITV-Test-Prüf­verbund. Die Prüfer sind von der IAAP (International Association of Accessibility Professionals) sowie vom ISTBQ (International Software Testing Qualifications Board) zertifiziert.

Experten-Tipps im Webinar

Barrierefreiheit im Web: vom Hürdenlauf zum Spaziergang

Portraitfoto Marian

Marian Heidbreder
Developer und Accessibility Expert

Marian Heidbreder zeigt an einem praktischen Beispiel die Vorgehens­weise bei der Projekt­planung und Ent­wicklung einer barriere­freien Website.

  • Warum Barrierefreiheit für alle Unter­nehmen wichtig ist

  • Plug-ins sind keine Wunder­heiler

  • Typische Probleme bei der Umsetzung

  • 7 Praxis-Tipps für den Erfolg Ihres Projektes

  • Live-Präsentation: ARIA-Attribute und Screen­reader

Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Durch die zunehmende Digitali­sierung aller Lebens­bereiche wird digitale Teil­habe weiter an Bedeutung gewinnen. Die aktuellen gesetz­lichen Regelungen lassen noch bestimmte Aus­nahmen und Übergangs­rege­lungen zu, beziehen aber auch Produkte und Dienst­leistungen privater Unter­nehmen in die Vorgaben ein. Folgende Organisa­tionen sind bereits zur Umsetzung verpflichtet:

Aktuell

Alle öffentlichen Stellen, z.B. Bundes­behörden, Landes­behörden und kommunale Einrichtungen

Ab 28. Juni 2025

Hersteller, Händler und Importeure, deren Produkte in § 1 Absatz 2 des BFSG aufgelistet sind und nach dem 28.06.2025 in Verkehr gebracht werden, vor allem:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahr­ausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router


Anbieter und Erbringer von Dienst­leistungen, die in § 1 Absatz 3 des BFSG aufgelistet sind und nach dem 28.06.2025 für Verbraucher erbracht werden, aus­genommen Kleinst­unter­nehmen mit weniger als 10 Mitarbei­tern oder höchstens 2 Millionen Jahres­umsatz bzw. Jahres­bilanz­summe:

  • Telekommunikations­dienste
  • Elemente von Personen­­beförderungs­­diensten, wie Websites, Apps, elektro­nische Tickets und elek­tro­nische Ticket­dienste 
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books inklusive Software
  • Dienst­leistungen im elektro­nischen Geschäfts­verkehr, d.h. der Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienst­leistungen über Web­seiten und Anwen­dungen auf Mobil­geräten, z.B. Online-Shops

Warum ist Barriere­freiheit wichtig?

Barrierefreiheit bringt Vorteile für alle Nutzer:innen und sollte bei jedem Website-Relaunch berück­sichtigt werden. Auch Ihr Unter­nehmen kann profitieren:

  • Da alle Zielpersonen die Inhalte Ihrer Website konsumieren können, erhöht sich das Potenzial für Leads und Neukunden.

  • Eine intuitive Hand­habung verbessert die User Experience und trägt zur Zufrieden­heit der Nutzer:innen bei.

  • Suchmaschinen beziehen Nutzer­freundlich­keit und Zugäng­lich­keit in die Bewertung ein.

  • Sie bereiten sich rechtzeitig und ohne Termin­druck auf die Pflicht zur Einhal­tung der Barriere­freiheit ab 28.06.2025 vor.

Wie sieht Barrierefreiheit im Internet in der Praxis aus?

Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele dafür, welche Aspekte Ihrer Website von den Normen und Richt­linien betroffen sind und wie Sie diese anpassen können. Auf den Bildern sehen Sie jeweils eine nicht barriere­freie und eine barriere­freie Variante desselben Elements.

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Kontrast

Hohe Kontraste zwischen Texten und Hinter­gründen sorgen dafür, dass Texte gut lesbar sind.

Buttons

Buttons müssen als solche zu erkennen sein und einen selbst­erklärenden Text enthalten.

Klickflächen

Klickflächen müssen eine bestimmte Größe haben, um sie barriere­frei bedienen zu können.

Texte

Texte müssen zum leichteren Verständnis simpel und über­sichtlich gestaltet werden:


  • Formulieren Sie kurze Sätze.
  • Vermeiden Sie unnötige Wörter (Füllwörter). 
  • Gliedern Sie Ihre Texte durch Absätze, Listen und Zwischen­über­schriften.


Eingaben

Die Beschreibungen der Eingabefelder müssen dem Nutzer alle Informationen geben, die er zum Ausfüllen benötigt.

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​Barrierefreiheit für Ihre Website

Haben Sie gesetzliche Anforde­rungen zu erfüllen, wollen Sie die digitale Teil­habe voran­treiben oder ist Ihnen beim Lesen des Beitrags aufgefallen, dass sie aktuell nicht gut aufge­stellt sind? Wir können Sie unter­stützen und Ihre Website barriere­frei konzi­pieren. Da jede Website ihre eigenen Anforde­rungen hat, kommen Sie doch einfach auf uns zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!