Barrierefreiheit im Internet mit Pinuts

Zugang für alle

Barrierefreiheit im Internet ermöglicht allen, unabhängig von ihren gegenwärtigen Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu Webinhalten. Dieser Anspruch wird zunehmend vom Gesetzgeber eingefordert. Dabei geht es vor allem um Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören und Bewegen oder beim Verarbeiten von Sinneseindrücken und Informationen. Diese Beeinträchtigungen können auch temporär in bestimmten Lebenssituationen, ungünstigen Umgebungsbedingungen oder im Verlauf des Älterwerdens auftreten. Jeder ist irgendwann betroffen.

Titelseite der Checkliste Barrierefreiheit

Prüfen Sie Ihren Handlungs­bedarf

Beantworten Sie 10 Fragen zur Barriere­freiheit und schon wissen Sie, ob Sie in Ihrem Unter­nehmen etwas für mehr Barriere­freiheit tun wollen oder tun müssen.

Wer definiert die Normen und Standards?

Es gibt sowohl in Deutschland und der EU als auch auf internationaler Ebene verschiedene Normen und Standards für die Barrierefreiheit im Internet. Diese tragen dazu bei, einheitliche Standards zu etablieren und eine generelle Durchdringung zu schaffen. Die wichtigsten Regelungen sind die in Deutschland geltende BITV 2.0 und die international gültige WCAG 2.1 AA. Im Behinderten­­gleichstellungs­gesetz und Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz (BFSG) ist festgelegt, wer die BITV 2.0 bis zu welchem Zeitpunkt umsetzen muss.

BITV 2.0

Die BITV 2.0 ist im Jahr 2011 erschienen und steht für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Die BITV 2.0 beruht auf § 11 Absatz 1 Satz 2 des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes und beinhaltet die WCAG 2.1 AA.

WCAG 2.1 AA

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Diese wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) ausgearbeitet und sind heute ein internationaler Standard zur barriere­freien Gestaltung von Internetangeboten.

BFSG

Das Barrierefreiheits­­stärkungs­gesetz wurde im Juli 2021 beschlossen und verpflichtet die meisten Unternehmen, ihre Webinhalte und Dienstleistungen bis Juni 2025 barrierefrei zu gestalten.

Wie erfolgt die Zertifizierung?

Eine unabhängige Zertifizierung der Barrierefreiheit, z. B. durch die Prüfstellen des BITV-Test-Prüfverbundes schafft Sicherheit und Vertrauen. Bei der Prüfung wird eine Auswahl repräsentativer Seiten einer Website eingehend auf die Einhaltung der BITV 2.0 getestet. Für die nicht untersuchten Seiten gilt eine Konformitäts­annahme. Bei positivem Ergebnis wird die gesamte Website als BIK BITV-konform zertifiziert.

Grafik zeigt Zusammenarbeit Pinuts und Twincubes

Pinuts arbeitet hierbei mit der TWIN CUBES GmbH zusammen. Unser Partner ist auf die Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten spezialisiert und führt die erforderlichen Tests nach BITV 2.0 für uns durch. Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Prüfbericht dokumentiert. Auf dieser Basis können Sie die Erklärung der Barrierefreiheit für Websites und Anwendungen Ihres Unternehmens erstellen.

Nutzer Zustimmung

TWIN CUBES ist Prüfstelle im BIK BITV-Test-Prüfverbund. Die Prüfer sind von der IAAP (International Association of Accessibility Professionals) sowie vom ISTBQ (International Software Testing Qualifications Board) zertifiziert.

Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Durch die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche wird digitale Teilhabe weiter an Bedeutung gewinnen. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen noch bestimmte Ausnahmen und Übergangsregelungen zu, beziehen aber auch Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen in die Vorgaben ein. Folgende Organisationen sind bereits zur Umsetzung verpflichtet:

Aktuell

Alle öffentlichen Stellen, z.B. Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunale Einrichtungen

Ab 28. Juni 2025

Hersteller, Händler und Importeure, deren Produkte in § 1 Absatz 2 des BFSG aufgelistet sind und nach dem 28.06.2025 in Verkehr gebracht werden, vor allem:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router


Anbieter und Erbringer von Dienstleistungen, die in § 1 Absatz 3 des BFSG aufgelistet sind und nach dem 28.06.2025 für Verbraucher erbracht werden, ausgenommen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder höchstens 2 Millionen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme:

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personen­beförderungs­diensten, wie Websites, Apps, elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste 
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books inklusive Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, d.h. der Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über Webseiten und Anwendungen auf Mobilgeräten, z.B. Online-Shops

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit bringt Vorteile für alle Nutzer:innen und sollte bei jedem Website-Relaunch berücksichtigt werden. Auch Ihr Unternehmen kann profitieren:

  • Da alle Zielpersonen die Inhalte Ihrer Website konsumieren können, erhöht sich das Potenzial für Leads und Neukunden.

  • Eine intuitive Handhabung verbessert die User Experience und trägt zur Zufriedenheit der Nutzer:innen bei.

  • Suchmaschinen beziehen Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit in die Bewertung ein.

  • Sie bereiten sich rechtzeitig und ohne Termindruck auf die Pflicht zur Einhaltung der Barrierefreiheit ab 28.06.2025 vor.

Wie sieht Barrierefreiheit im Internet in der Praxis aus?

Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele dafür, welche Aspekte Ihrer Website von den Normen und Richtlinien betroffen sind und wie Sie diese anpassen können. Auf den Bildern sehen Sie jeweils eine nicht barrierefreie und eine barrierefreie Variante desselben Elements.

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Kontrast

Hohe Kontraste zwischen Texten und Hintergründen sorgen dafür, dass Texte gut lesbar sind.

Buttons

Buttons müssen als solche zu erkennen sein und einen selbsterklärenden Text enthalten.

Klickflächen

Klickflächen müssen eine bestimmte Größe haben, um sie barrierefrei bedienen zu können.

Texte

Texte müssen zum leichteren Verständnis simpel und übersichtlich gestaltet werden:


  • Formulieren Sie kurze Sätze.
  • Vermeiden Sie unnötige Wörter (Füllwörter). 
  • Gliedern Sie Ihre Texte durch Absätze, Listen und Zwischenüberschriften.


Eingaben

Die Beschreibungen der Eingabefelder müssen dem Nutzer alle Informationen geben, die er zum Ausfüllen benötigt.

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​Barrierefreiheit für Ihre Website

Haben Sie gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, wollen Sie die digitale Teilhabe vorantreiben oder ist Ihnen beim Lesen des Beitrags aufgefallen, dass sie aktuell nicht gut aufgestellt sind? Wir können Sie unterstützen und Ihre Website barrierefrei konzipieren. Da jede Website ihre eigenen Anforderungen hat, kommen Sie doch einfach auf uns zu. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!